Autor: Henry Vogt

Gemeindevertretersitzung am 30.09.2026 in Battenhausen

TOP 2: Beschluss über das integrierte Klimaanpassungskonzept

Nach intensiver Zusammenarbeit mit dem Landkreis liegt das integrierte Klimaanpassungskonzept für die Gemeinde Haina (Kloster) nun vor und wurde von der Gemeindevertretung beschlossen. Das Konzept dient dazu, konkrete Maßnahmen für den natürlichen Klimaschutz zu definieren und die Gemeinde auf klimatische Veränderungen vorzubereiten. Die professionelle Begleitung der Umsetzung wird durch ein entsprechendes Anschlussvorhaben über den Landkreis sichergestellt. Für die Gemeinde Haina entstehen hierbei keine eigenen Personalkosten. Der Grundsatzbeschluss führt zudem nicht zu einer automatischen finanziellen Verpflichtung für investive oder teure Einzelmaßnahmen.


TOP 3: Kommunale Wärmeplanung – Beschluss des Entwurfs und Offenlage

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf für die zukünftige, klimaneutrale Wärmeversorgung der Gemeinde verabschiedet. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine strategische Rahmenplanung, aus der sich zum aktuellen Zeitpunkt noch keine direkten rechtlichen Auswirkungen oder Verpflichtungen für private Haushalte ergeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Energie- und Netzbetreiber liegt der Entwurf in der Zeit vom 01.10. bis 30.10.2026 für 30 Tage öffentlich aus. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen und Anregungen abgegeben werden.


TOP 4: Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbandes

Es ist beabsichtigt, voraussichtlich zum Beginn des Jahres 2028 gemeinsam mit drei Nachbarkommunen (Gemünden, Frankenau und Rosenthal) einen Gemeindeverwaltungsverband (GVV) zu gründen. Ziel dieser Kooperation ist es, durch die Bündelung von Fachwissen die Qualität der Verwaltungsausführung zu steigern und eine höhere personelle Ausfallsicherheit (beispielsweise bei Krankheitsfällen oder Fachkräftemangel) zu gewährleisten. Die politische Selbstständigkeit der Gemeinde Haina (Kloster) sowie der Bürgerservice direkt vor Ort bleiben von dieser Strukturveränderung unberührt. Die detaillierten Konzepte und Satzungsentwürfe werden im nächsten Schritt bis zum Sommer 2027 erarbeitet.

Wir von der UBK befürworten grundsätzlich dieses Vorhaben und stimmten dem Verweis in die Ausschüsse, so wie es auch alle anderen betroffenen Kommunen gemacht haben, zur weiteren detaillierten Beratung zu.


TOP 5: Bericht zum Haushaltsvollzug

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde über den aktuellen Stand des Haushaltsvollzugs informiert. Es wurde festgehalten, dass die Gemeindevertretung turnusgemäß mehrmals jährlich über die finanzielle Entwicklung und den Stand des Haushalts zu unterrichten ist. Unseren Dank gilt insbesondere Herrn Stremme, der die Aufstellung aufgrund der Systemumstellung komplett neu aufsetzen musste. Aktuell geht die Verwaltung von einen um rund 60T€ weniger defizitären Jahresabschluss 2026 gegenüber dem Haushalt aus.


TOP 6 & 7: Verweisung von SPD-Anträgen in die Ausschüsse

Zwei Anträge der SPD-Fraktion wurden zur eingehenden Beratung an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen:

  • Waldschwimmbad Löhlbach (TOP 6): Es soll geprüft werden, ob der Einbau einer größeren Wärmepumpe oder einer Brauchwasserpumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Beratung der Ergebnisse erfolgt zunächst im Ausschuss für Umwelt, Bau und Infrastruktur.
  • Dorfgemeinschaftshäuser (TOP 7): Der Antrag sieht vor, ortsansässigen Vereinen die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser zukünftig kostenfrei zu ermöglichen. Auch diese Thematik wird in den Ausschüssen weiterbehandelt.

TOP 8: UBK-Antrag zur Tourismuspartnerschaft „GrimmHeimat NordHessen“

Wir von der UBK-Fraktion haben den Beitritt der Gemeinde Haina (Kloster) zur Tourismusregion „GrimmHeimat NordHessen“ zum 01.01.2027 beantragt. Damit soll die überregionale Vermarktung für lokale Gewerbebetriebe, Vereine und das Waldschwimmbad gestärkt werden. Die jährlichen Mitgliedskosten belaufen sich auf rund 4.000 € (was etwa 0,05 % des Gesamthaushaltes entspricht). Da andere Fraktionen im Hinblick auf die Haushaltslage finanzielle Bedenken äußerten, wurde der Antrag zur weiteren Beratung und Prüfung erneut in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen, was wir leider nicht nachvollziehen können. Wir bleiben optimistisch, dass etwas Gutes für unsere Gemeinde auch eine Mehrheit in der Gemeindevertretung finden wird.

Wir für Euch

Gemeindevertretersitzung am 24.06.2026 in Dodenhausen

In der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung wurden mehrere Anträge beraten, die für unsere Gemeinde von Bedeutung sind. Die UBK hat sich dabei konsequent für praktikable Lösungen, Transparenz und einen verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen eingesetzt.

TOP 2 – Bürgerbus für das Waldschwimmbad Löhlbach

Zum Antrag der BGH-Fraktion, in den Sommermonaten einen Bürgerbus für den Transport von Bürgerinnen und Bürgern zum Waldschwimmbad Löhlbach einzusetzen, wurde nach erfolgter Aussprache einer Testphase zugestimmt. Wir begrüßen die Möglichkeit, dieses Angebot zunächst im Rahmen einer Testphase zu erproben.

Nun gilt es zu prüfen, ob das Angebot tatsächlich angenommen wird, umsetzbar ist und welchen Nutzen es für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde bringt. Leider wurde nicht im Vorfeld mit den Ehrenamtlichen-Fahrern gesprochen, gleichzeitig wurde betont, dass die Fahrten für die Ehrenamtlichen freiwillig sind. Weiterhin freuen wir uns über die Zusage des ersten Beigeordneten, dass bereits von Vereinen gebuchte Fahrten bestehen bleiben und dass eine abendliche Benutzung für Vereine weiterhin, wie gewohnt, möglich ist.


TOP 3 – Ansprechpartner für Vereine und ehrenamtliche Organisationen

Die BGH-Fraktion beantragte die Benennung einer zentralen Ansprechperson innerhalb der Gemeindeverwaltung für Vereine und ehrenamtliche Organisationen. Zusätzlich sollte ein Leitfaden erstellt werden, der Informationen zu Genehmigungsverfahren und weiteren Verwaltungsabläufen enthält.

Die UBK brachte hierzu einen Änderungsantrag ein. Aus unserer Sicht würde die Schaffung einer zusätzlichen Ansprechperson zwar einen Mehrwert schaffen, jedoch erachten wir die Erstellung und laufende Aktualisierung eines rechtsicheren Leitfadens für alle möglichen Belange, die Vereine haben könnten, als bürokratischen Wahnsinn.

Die notwendigen Informationen ändern sich regelmäßig und müssten kontinuierlich gepflegt werden. Dies bindet zusätzliche personelle Ressourcen, ohne dass daraus ein entsprechender Nutzen entsteht. Zudem vertreten wir die Auffassung, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine sich bereits heute ohne größere Hürden direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern der Verwaltung in Verbindung setzen können.

Wir haben viele Vereine aus unterschiedlichen Ortschaften angefragt, die unisono unsere Auffassung bestätigt haben. In der Diskussion und in der Beschlussbegründung wurde außerdem auf Schwierigkeiten einzelner Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen hingewiesen. Dabei fiel unter anderem der Begriff „Passierschein A38“. Die Gemeindeverwaltung Haina durch diese Assoziation mit einem „Irrenhaus“ zu vergleichen, finden wir absolut inakzeptabel und falsch!

Unser Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Dem ursprünglichen Antrag wurde anschließend mit 11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.


TOP 4 – Glasfaseranschlüsse

Zum Antrag der FBL-Fraktion „Störungen der Glasfaseranschlüsse systematisch zu erfassen“ wurde von der antragsstellenden Fraktion ebenfalls ein Änderungsantrag eingebracht. Der ursprüngliche Antrag sollte dahingehend angepasst werden, dass auf Grundlage der bereits von Goetel erhobenen Daten – ausdrücklich ohne namentliche Nennung einzelner Anschlüsse – Kontakt mit dem Anbieter aufgenommen wird, um bekannte Störungen zeitnah und vollständig zu beseitigen. Darüber hinaus sollte die Gemeindevertretung regelmäßig über den Stand der Gespräche und Maßnahmen informiert werden.

Die UBK hat diesen Änderungsantrag abgelehnt, da dies bereits, wie durch den Bürgermeister in den letzten Sitzungen, regelmäßig durch die Gemeindeverwaltung erfolgt. Die UBK stimmte gegen den Änderungsantrag, da dieser aus unserer Sicht keine Verbesserungen gegenüber dem bereits bestehenden Vorgehen gebracht hätte. Der vorgeschlagene Inhalt entspricht weitgehend dem aktuellen Stand der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Anbieter. Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung bereits regelmäßig über Gespräche und Verhandlungen mit der Firma Goetel. Zudem bringt ein solcher Beschluss keinen unmittelbaren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, sondern weckt Erwartungen, die die Gemeinde Haina nicht erfüllen kann. Wir haben den Änderungsantrag daher abgelehnt.

Interessanterweise wurde unsere Sichtweise sogar von der antragsstellenden Wählergruppe bestätigt, allerdings wollten sie den Antrag trotzdem in unseren Augen aus Prinzip durchbringen. Der Änderungsantrag wurde schließlich mit 12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 5 – Bekanntheit des Waldschwimmbades steigern

Die FBL-Fraktion beantragte Maßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit des Waldschwimmbades Löhlbach durch einen eigenen Internetauftritt sowie Werbebanner.

Ausdrücklich begrüßen wir eine Bewerbung des Waldschwimmbads. Die UBK brachte hierzu einen Änderungsantrag ein und sprach sich für einen effizienteren Weg aus:

  • Keine gesonderte Internetseite, da bereits alle relevanten Informationen auf der Homepage der Gemeinde verfügbar sind.
  • Aufstellung von Werbebannern, da diese mit vergleichsweise geringem Aufwand umgesetzt werden können.
  • Beitritt zur GrimmHeimat NordHessen, um die touristische Sichtbarkeit der gesamten Gemeinde deutlich zu erhöhen.

Aus Sicht der UBK bietet insbesondere die Mitgliedschaft in der GrimmHeimat NordHessen große Chancen. Von einer stärkeren touristischen Vermarktung würden nicht nur das Waldschwimmbad, sondern auch Ferienunterkünfte, gastronomische Angebote, kulturelle Vereine, Direktvermarkter und Veranstaltungen profitieren.

Die Gemeinde Haina gehört derzeit zu den wenigen Kommunen in Nordhessen, die nicht Teil der GrimmHeimat sind. Die UBK setzt sich daher weiterhin für einen Beitritt ein.

Da weder über den ursprünglichen Antrag noch über den Änderungsantrag Einigkeit erzielt werden konnte, wurde beschlossen, die Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Dieser wird sich nun weiter mit dem Thema befassen und der Gemeindevertretung eine Empfehlung vorlegen.


Unser Fazit

Die UBK steht für sachorientierte Entscheidungen, einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern und möglichst schlanke Verwaltungsstrukturen sowie die Förderung der Ortsbeiräte und Vereine. Gute Ideen unterstützen wir gerne und bringen auch gerne neue Ideen, wie z.B. die GrimmHeimat NordHessen mit ein. Einen zusätzlichen Bürokratieaufbau und inhaltslose Anträge lehnen wir im Wohle der Gemeinde Haina ab, aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse der Wählergruppe FBL und BGH leider ohne Erfolg.

Wir bleiben trotzdem für Euch am Ball.

Gemeindevertretersitzung am 12.02.26 in Römershausen

Gemeinsamer Antrag der SPD und UBK zur Erhöhung der Sicherheit im Verkehr der Grundschulkinder in Haina (Kloster)

Mehrere Eltern der Gemeinde und die SPD haben uns gebeten, uns die Verkehrslage an der Grundschule Hohes Lohr in Haina einmal genauer anzusehen. Da auch wir ein Risiko in der fehlenden sicheren Überquerungsmöglichkeit sehen, stellten wir getreu unserem Motto Wir für Euch einen gemeinsamen Prüfungsantrag mit der SPD.

Um die Verkehrssicherheit vor der Grundschule für Euch und Eure Kinder zu verbessern, sind wir davon überzeugt, dass eine Tempo 30 Zone diese gewährleisten kann.

Der Gemeindevorstand soll prüfen, ob im Bereich der Grundschule Hohes Lohr in der Frankenberger Straße eine Verkehrsberuhigung (Tempo 30) eingerichtet und dadurch eine sichere Straßenüberquerung geschaffen werden kann.

Die BGH stellte daraufhin einen Änderungsantrag, um weitere Tempo 30 Zonen „in allen anderen Ortsteilen der Gemeinde Haina . . .“ zu prüfen.

Gemeinsamer Antrag der UBK und SPD zur Implementierung einer Sanierungssatzung bzw. einer Ausweisung von Sanierungsgebieten

Der demografische Wandel, durch den viele Gebäude leer stehen und Sanierungen häufig unwirtschaftlich geworden sind, führt dazu, dass immer mehr Häuser und andere Objekte verfallen.

Um dem etwas entgegenzuwirken, beantragten wir gemeinsam mit der SPD, dass der Gemeindevorstand prüft, ob die Einführung einer Sanierungssatzung bzw. die Ausweisung von Sanierungsgebieten für unsere Gemeinde sinnvoll ist.

Andere Kommunen wie Otterbach-Otterberg und Niestetal haben bereits entsprechende Modelle umgesetzt. In ausgewiesenen Gebieten könntet Ihr (private Personen) Investitions- und Sanierungskosten über einen definierten Zeitraum nahezu komplett steuerlich absetzen.

Ziel des Antrags ist die Umsetzbarkeit zu prüfen und die Vor- und Nachteile aufzuzeigen, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. In unseren Augen bietet sich hierdurch eine große Möglichkeit, die Gemeinde für Investitionen attraktiver zu machen.

Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der SPD und UBK angenommen.