Detaillierter Bericht der Sitzung vom 14.11.2024

TOP 1

Hr. Köhler präsentierte den Haushalt 2025, den er bis auf „Kante genäht“ bezeichnete.

Die größten Ausgaben sind der Straßenbau, die Feuerwehren und Personalausgaben.

TOP 2

Grundsteuer A und B, Festlegung der Hebesätze

Alle Fraktionen waren sich einig, dass eine Erhöhung der Grundsteuer A und B eigentlich für unsere Bürger nicht zumutbar ist.

Die neue Grundsteuer 2025 kommt – für jeden (Informationen zur neuen Grundsteuer)

Die Hebesätze sollten für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) auf 360 und bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) auf 300 Prozent festgesetzt werden. Dadurch würden die Einnahmen der Gemeinde von 411850 € (2024) auf 530000 € (2025) angehoben werden.

Stefan Hecker vertrat in einer sehr emotionalen Rede unsere Werte (möglichst wenig Belastung der Bürgerinnen und Bürger).

Zunächst zitierte er Olaf Scholz aus seiner Zeit als Finanzminister 2019: „Ich versichere Ihnen, dass es nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen wird [. . .] Hinweis, dass dies in die kommunale Verantwortung fällt [. . .] Doch. Ich kann das vorhersagen. Kein Bürgermeister wird politisch überleben, wenn er sich weigert, den Hebesatz zu senken. Im Übrigen müsse man in einer Demokratie darauf vertrauen können, dass gewählte Politiker ihre Versprechen auch ernst meinen“.

Dann stieg Stefan Hecker ins Thema ein: „Alles klar wir machen das, wir setzen die Empfehlungen des Landes Hessen um. Gut die Basis 2022 sollte noch auf 2024 umgerechnet werden und dann sind wir fertig. Klar ist somit auch, dass ein Haushalt nicht alle Voraussetzungen erfüllen kann. Trotzdem müsste er in der Konsequenz genehmigt werden.“

Dann zitierte er Herr van der Horst mit einer Aussage vom 30.10.2024,

„Wir vom Landkreis werden keinen Haushalt genehmigen, wenn nicht mindestens der Hebesatz, z.B. der Grundsteuer B bei 365% liegt.“
Im Anschluss ging Stefan Hecker auf unsere Rolle als Mitglieder im Gemeindeparlament ein.
„Wir sind ehrenamtlich Tätige und jetzt sollen wir der Fußabtreter der Nation sein. Entweder wir dürfen nichts mehr investieren (Nothaushalt) und können dann keine Projekte mehr umsetzen, oder wir setzen die prognostizierte größte Steuererhöhung in der Geschichte der Gemeinde Haina um. Wir würden mit diesem Beschluss die Hebesätze um rund 125% nach altem Recht erhöhen oder absolut um fast 30%.
Aber das ist noch nicht alles, die Grundsteuerreform hat die Messbeträge radikal verändert. Vor allem ältere Häuser mit alten, nicht mehr betriebenen Wirtschaftsgebäude und viel Fläche sind die absoluten Verlierer, ergo eher unsere älteren Mitbürger. Wir stellen uns Frau Müller Lischen vor, verwitwet, die allein in einem riesigen, alten Haus lebt. In den ehemaligen Stallungen befinden sich die Spielsachen der Enkelkinder und die kleine Rente reicht gerade so aus. Nun wird sie prognostisch, ohne die massiven Steuererhöhungen, bereits das Doppelte oder Dreifache bezahlen. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung das Dreifache bis Vierfache. Das bringen wir nicht übers Herz.“

Deshalb schlug er einen Kompromiss der UBK im Parlament vor.


Antrag: Der Hebesatz der Grundsteuer A auf 320% und der Grundsteuer B auf 270% festzusetzen.
Damit müssen wir gute 50000 € im Haushalt einsparen. Anders gesagt müssen wir jeden Prozess der guten 8,2 Mio. € Ausgaben aufgezeigt bekommen und ggf. in Frage stellen. Es müssen rund 0,6% eingespart werden. Das kann gemeinsam funktionieren, wenn wir alle den Gürtel enger schnallen und alle mehr leisten. Wird es funktionieren? Vielleicht, aber auf alle Fälle, sollten wir es versuchen!
Im Parlamentsverlauf erörterte Stefan Hecker eine zweite Wortmeldung:
Die Nivellierungshebesätze werden so oder so unterschritten, nach Aussage der Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss wurde klar gesagt, dass es keine Auswirkungen auf 2025 haben wird.
Weiterhin ist ganz klar, dass wir nur einen genehmigungsfähigen Haushalt im Dezember verabschieden werden, dass ist klar unsere Haltung. Man sollte keine Ängste schüren.

Unser Antrag kam nun zur Abstimmung.

SPD und BGH lehnten diese komplett ab, aus der FBL gab es eine Stimme für unseren Antrag die Belastung zu minimieren. Somit wurde er abgelehnt.

Vorschlag der Verwaltung

Grundsteuer A auf 360 und Grundsteuer B auf 300 Prozent

Angenommen mit 10 Stimmen von SPD und BGH bei

7 Gegenstimmen von UBK und eine FBL bei 3 Enthaltungen der FBL


Stellungnahme zum Ergebnis:

Wir finden es sehr schade, dass wir uns mit unserem Antrag nicht durchsetzen konnten und nun alle Bürger, mehr als wir wollten, belastet werden. Wir wären gerne diesen steinigen Weg mit der Gemeindeverwaltung gegangen. Jetzt müssen wir das Ergebnis schweren Herzens, wie alle anderen Hainaer Bürgerinnen und Bürger, akzeptieren.

TOP 3

Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Hainaer Feuerwehren

Diesem wurde einstimmig für die nächsten 5 Jahre zugestimmt.

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